Ist ein Schusswaffengebrauch in Notwehr zulässig, wenn der Angegriffene dem Angriff ausweichen kann?

AntwortZutreffend?
Nein, niemals.
Ist ein Ausweichen ohne Preisgabe wesentlicher Interessen möglich, ist der Schusswaffengebrauch nicht zulässig.
Grundsätzlich ist dem Angegriffenen ein Ausweichen nicht zumutbar, da dies seine Ehre verletzt.
 

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