Kann die zuständige Behörde die Vorlage von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition und Erlaubnisscheinen zur Prüfung verlangen?

AntwortZutreffend?
Nein, solange Waffenbesitzkarte und Munitionserwerbschein gültig sind.
Ja, nur im Rahmen eines Strafverfahrens.
Ja, aus begründetem Anlass.
 

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