Sie erwerben eine Schusswaffe mit vorheriger Erlaubnis der zuständigen Behörde beim Waffenhändler. Worauf haben sie zu achten, um waffenrechtlich keinen Fehler zu begehen?

AntwortZutreffend?
Waffe nach Erwerb sofort bei der Behörde anmelden und sie originalverpackt mit WBK dort vorlegen.
Waffenerwerb innerhalb eines Monats schriftlich bei der Behörde anmelden und die WBK zum Eintrag vorlegen.
Waffenerwerb innerhalb von zwei Wochen schriftlich unter Benennung von Name und Anschrift des Überlassenden und unter Vorlage der WBK bei der Behörde anzuzeigen.
 

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