Dürfen Sorgeberechtigte minderjährige Schützen beim Schießbetrieb beaufsichtigen?

AntwortZutreffend?
Ja, wenn sie zur Standaufsicht berechtigt sind, dürfen sie ihre Kinder beaufsichtigen.
Nein, das dürfen nur in der Kinder- und Jugendarbeit ausgebildete Obhutspersonen.
Ja, Sorgeberechtigte dürfen alle minderjährigen Schützen beim Schießbetrieb beaufsichtigen.
 

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