Mit welchen Schusswaffen darf im befriedeten Besitztum außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis geschossen werden?

AntwortZutreffend?
Nur mit schallgedämpften Waffen (Immissionsschutz).
Mit allen, vorausgesetzt es ist ein ausreichender Kugelfang vorhanden, so dass die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Mit bauartzugelassenen Schusswaffen, deren Geschossen eine Energie von max. 7,5 Joule erteilt wird und die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Mit Waffen, die über glatte Läufe verfügen und zum Verschießen von Randfeuer-Schrotpatronen geeignet sind, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
 

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