Dürfen Teilnehmer an öffentlichen Veranstaltungen, insbesondere an Volksfesten und öffentlichen Vergnügungen, Waffen mit sich führen?

AntwortZutreffend?
Ja, hierfür bedarf es keiner besonderer Erlaubnisse.
Ja, aber nur mit kleinem Waffenschein.
Nein.
 

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