Wozu berechtigt der Kleine Waffenschein?

AntwortZutreffend?
Zum Erwerb von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen "PTB im Kreis" tragen.
Zum Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen "PTB im Kreis" tragen.
Zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen "PTB im Kreis" tragen.
 

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