Wer benötigt keine eigene Waffenbesitzkarte?

AntwortZutreffend?
Der Finder einer Waffe, sofern er den Fund unverzüglich bei der zuständigen Behörde oder nächsten Polizeidienststelle anzeigt.
Der Ehepartner eines Erlaubnisinhabers, wenn er dessen Waffen weisungsgemäß zum Schießstand oder Büchsenmacher transportiert.
Ein Kurierfahrer, der die Waffe im Auftrag des Erlaubnisinhabers gewerbsmäßig transportiert.
 

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