Wem dürfen Sie während Ihres Urlaubs eine erlaubnispflichtige Waffe vorübergehend zur sicheren Aufbewahrung überlassen?

AntwortZutreffend?
Einem Waffenhändler.
Einer volljährigen Person meines Vertrauens.
Einer über 25-jährigen Person meines Vertrauens.
 

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