● Frage
Welche Ausnahmen vom Verbot des Führens von Hieb- und Stoßwaffen, bzw. Einhandmessern und feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm gibt es?
● Antwort
Hieb- und Stoßwaffen, bzw. Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm dürfen geführt werden, bei
- der Verwendung bei Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder bei Theateraufführungen
- dem Transport in einem verschlossenen Behältnis
- sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt (insbesondere im Zusammenhang mit der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck)