Darf einem Gastschützen, der nicht im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist, eine erlaubnispflichtige Schusswaffe überlassen werden?

AntwortZutreffend?
Ja, aber nur zur Mitnahme nach Hause.
Ja, nur zum Schießen auf einer Schießstätte.
Nein, unter keinen Umständen.
 

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