Unter welchen Voraussetzungen darf ein Jugendlicher nach Vollendung des 15. Lebensjahres auf dem Schießstand eines Vereins schießen?

AntwortZutreffend?
Ohne weitere Einschränkung mit Druckluftwaffen bis zu 7,5 Joule Bewegungsenergie.
Hierfür ist die behördliche Genehmigung (§3 WaffG) erforderlich.
Erlaubt mit Einverständnis seiner Eltern und unter Aufsicht einer hierfür geeigneten Person beim Schießen mit einem Kleinkalibergewehr (.22 l. r.) mit maximal 200 Joule Mündungsenergie.
 

Tausche Dich über diese Frage mit anderen Nutzern aus