Unter welchen Voraussetzungen dürfen Hieb- und Stoßwaffen, feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm und Einhandmesser ausnahmsweise in der Öffentlichkeit geführt werden?

AntwortZutreffend?
Für den Fall, dass man sich irgendwann einmal selbst verteidigen muss.
Beim Transport in einem verschlossenen Behältnis.
Sofern ein berechtigtes Interesse am Führen vorliegt (z. B. im Zusammenhang mit der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck).
 

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