Was darf der Inhaber eines Kleinen Waffenscheins?

AntwortZutreffend?
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen "PTB im Kreis" in der Öffentlichkeit (ausgenommen öffentliche Veranstaltungen) führen.
Druckluft- und CO2-Waffen mit dem Zulassungszeichen "F im Fünfeck" in der Öffentlichkeit (ausgenommen öffentliche Veranstaltungen) führen.
Erlaubnispflichtige Schusswaffen lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat von einem Berechtigen zur sicheren Lagerung übernehmen.
 

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