Wem dürfen Sie während Ihres 3-wöchigen Urlaubs ihre erlaubnispflichtigen Schusswaffen zur Aufbewahrung überlassen?

AntwortZutreffend?
befreundeten Polizeibeamten
Inhabern einer Waffenbesitzkarte
besonders vertrauenswürdigen Personen (z.B. Notar, Pfarrer)
 

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