Berechtigt der Europäische Feuerwaffenpass zur Einfuhr von erlaubnispflichtiger Munition aus einem EU-Mitgliedstaat, sofern die Munition dort von Ihnen berechtigterweise erworben wurde?

AntwortZutreffend?
Ja.
Nein.
Ja, aber nur wenn eine Waffe entsprechenden Kalibers in den EFP eingetragen ist.
 

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