Darf der Berechtigte für Vereinswaffen im Schützenverein einem Sportschützen die Vereinswaffe ohne vorherige Erlaubnis der Behörde zum Beispiel für einen Wettkampf auf einem anderen Schießstand (ohne berechtigte Begleitperson) überlassen?

AntwortZutreffend?
Nein, nicht erlaubt.
Hier ist eine vorherige Absprache mit der Erlaubnisbehörde vorgeschrieben.
Der Schütze darf nach Weisung des Berechtigten im Verein die Schusswaffe für den vorgesehenen Zweck transportieren und am Wettkampf teilnehmen. Der Berechtigte darf dem Weisungsabhängigen nur die Befugnisse einräumen, die zur Erfüllung dieser konkreten Aufgaben erforderlich sind.
 

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