Zwei Personen schlagen auf einen Unterlegenen ein um ihn auszurauben. Sie greifen zugunsten des Angegriffenen ein. Welchen Rechtfertigungsgrund haben Sie?

AntwortZutreffend?
Notwehrexzess
Nötigung
Notwehr bzw. Nothilfe
Putativnotwehr
gesetzlich nicht geregelt
 

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